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   BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22   

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BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22 (https://dejure.org/2022,23404)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 (https://dejure.org/2022,23404)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2022 - 8 B 15.22 (https://dejure.org/2022,23404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • rewis.io
  • vdai.de PDF

    Mindestabstandsgebote zu Kinder- und Jugendeinrichtungen mit einer § 42 Abs. 3 LGlüG BW entsprechenden räumlichen Reichweite sind mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Mindestabstandsgebote zu Kinder- und Jugendeinrichtungen mit einer § 42 Abs. 3 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG BW) entsprechenden räumlichen Reichweite mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 118 ff., 133 ff., 152 ff.; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 59 ff., - 8 C 4.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 303 Rn. 17 ff.).

    Ist dies der Fall, darf eine staatliche Regulierung in einem Glücksspielsegment nicht durch die fiskalische Ausrichtung der Regulierung in einem anderen konterkariert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 122 f.).

    Diese Anforderung ist bei den Mindestabstandsregelungen von Spielhallen unter anderem zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Verhältnis zu den für das Automatenspiel in Gaststätten und in Spielbanken geltenden Regelungen gewahrt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - a. a. O. Rn. 52).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Mindestabstandsgebote zu Kinder- und Jugendeinrichtungen mit einer § 42 Abs. 3 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG BW) entsprechenden räumlichen Reichweite mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 118 ff., 133 ff., 152 ff.; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 59 ff., - 8 C 4.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 303 Rn. 17 ff.).

    Aus ihr lässt sich weder ein Konsistenzgebot jenseits des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots noch ein sektorübergreifendes Gebot der Kohärenz glücksspielrechtlicher Regelungen ableiten (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 51).

    Diese Anforderung ist bei den Mindestabstandsregelungen von Spielhallen unter anderem zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Verhältnis zu den für das Automatenspiel in Gaststätten und in Spielbanken geltenden Regelungen gewahrt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - a. a. O. Rn. 52).

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
    Sind Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 m. w. N.).

    Der Einwand fehlender Tatsachenfeststellungen kann der Beschwerde zwar nicht entgegengehalten werden, wenn die in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 a. a. O.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Mindestabstandsgebote zu Kinder- und Jugendeinrichtungen mit einer § 42 Abs. 3 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG BW) entsprechenden räumlichen Reichweite mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 118 ff., 133 ff., 152 ff.; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 59 ff., - 8 C 4.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 303 Rn. 17 ff.).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten

    Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.).
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B.v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 juris Rn. 118 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 juris Rn. 41 ff.; 59 ff. und 8 C 4.16 - juris Rn. 17 ff.; U.v. 5.4.2017 - 8 C 16.16 - juris Rn. 30 ff., 36 ff.; B.v. 1.8.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 5 ff.) ist geklärt, dass sowohl Abstandsregelungen zwischen Spielhallen als auch Abstandsgebote von Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen mit höherrangigem Recht im Einklang stehen.

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung, ob Einschränkungen der Berufsfreiheit in einem Glücksspielbereich konsequent auf die Bekämpfung von Spielsucht ausgerichtet sind, andere Glücksspielformen zwar nur ("insbesondere") dann einbezogen, wenn der Gesetzgeber in einer Konfliktlage mit staatlicher Beteiligung am Spiel- und Wettmarkt (auch) eigene fiskalische Interessen verfolgt und die Glücksspielformen potentiell in Konkurrenz zueinander stehen (vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris Rn. 122 f., 141 ff.; siehe auch BVerwG, B.v. 1.8.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 28.23

    Mindestabstand bei Spielhallen

    Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

    Es verlangt allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits

    Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

    Es verlangt allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 16.11.2023 - 8 B 16.23
    Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

    Es verlangt allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8182/23

    Kein Sportwettenvermittlung in Spielhalle oder Spielbank!

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht im November 2023 (nochmals) deutlich gemacht hat, dass das unionsrechtliche Kohärenzgebot allenfalls verlange, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotential in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2023 - 8 B 29.23 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 17. November 2023 - 8 B 28.23 -, juris Rn. 5; jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 6.
  • BVerwG, 16.11.2023 - 8 B 29.23
    Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

    Es verlangt allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

  • VG Düsseldorf, 12.03.2024 - 3 K 4841/22
    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht im November 2023 (nochmals) deutlich gemacht hat, dass das unionsrechtliche Kohärenzgebot allenfalls verlange, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotential in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2023 - 8 B 29.23 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 17. November 2023 - 8 B 28.23 -, juris Rn. 5; jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 6.
  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8718/22
    Die in dem vorliegenden Verfahren angebrachten Argumente der Klägerin werfen keine neuen Rechtsfragen auf und bedürfen daher keiner Vertiefung, zumal das Bundesverwaltungsgericht im November 2023 (nochmals) deutlich gemacht hat, dass das unionsrechtliche Kohärenzgebot allenfalls verlange, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotential in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2023 - 8 B 29.23 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 17. November 2023 - 8 B 28.23 -, juris Rn. 5; jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 6.
  • BVerwG, 16.11.2023 - 8 B 21.23

    Örtliche Beschränkungen für Spielhallen

    Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

    Es verlangt allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • BVerwG, 28.09.2023 - 8 B 15.23

    Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits

  • VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle -

  • VG Bremen, 07.08.2023 - 5 V 1322/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs von Spielhallen - Mindestabstand zu

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3201/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3202/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Bremen, 14.11.2023 - 1 B 229/23

    Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 1 S 11.23

    Glücksspielstaatsvertrag 2021 - Wettvermittlungsstelle - Sportwetten - Duldung

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 1 S 10.23

    Kein Vertrauenschutz beim Fortbestand von geduldeten

  • OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22

    Zur Auslegung eines Prozessvergleichs, nach dem ein Spielhallenbetreiber

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